Publication: Niederausmaß am 23. Dezember 1906
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt,
der Besitzer Rudolf Eduard Albrecht Behnke
wohnhaft in Niederausmaß,
evangelischer Religion, und zeigte an, daß von der
Emilie Karoline Behnke
geborene Slottke, seiner
Ehefrau, evangelischer Religion,
wohnhaft bei ihm
zu Niederausmaß
am neunzehnten Dezember des Jahres
tausend neunhundert sechs vormittags
um ein Uhr ein Knabe
geboren worden sei und das das Kind die Vornamen
Gustav Emil
erhalten habe.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Rudolf Eduard Albrecht Behnke
Der Standesbeamte
Draheim
Die Übereinstimmung mit dem Haupt-Register beglaubigt.
Niederausmaß am 23ten Dezember 1906
Der Standesbeamte
Draheim Date of entry in original source: 23 December 1906 Text: Niederausmaß am 23. Dezember 1906 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der Besitzer Rudolf Eduard Albrecht Behnke wohnhaft in Niederausmaß, evangelischer Religion, und zeigte an, daß von der Emilie Karoline Behnke geborene Slottke, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Niederausmaß am neunzehnten Dezember des Jahres tausend neunhundert sechs vormittags um ein Uhr ein Knabe geboren worden sei und das das Kind die Vornamen Gustav Emil erhalten habe.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Rudolf Eduard Albrecht Behnke
Der Standesbeamte Draheim
Die Übereinstimmung mit dem Haupt-Register beglaubigt. Niederausmaß am 23ten Dezember 1906 Der Standesbeamte Draheim Quality of Data: 3
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach bekannt, der Besitzer Rudolf Eduard Albrecht Behnke wohnhaft in Niederausmaß, evangelischer Religion, und zeigte an, daß von der Emilie Karoline Behnke geborene Slottke, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Niederausmaß am neunzehnten Dezember des Jahres tausend neunhundert sechs vormittags um ein Uhr ein Knabe geboren worden sei und das das Kind die Vornamen Gustav Emil erhalten habe.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Rudolf Eduard Albrecht Behnke
Der Standesbeamte Draheim
Die Übereinstimmung mit dem Haupt-Register beglaubigt. Niederausmaß am 23ten Dezember 1906 Der Standesbeamte Draheim
Publication: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt
Gustav Emil Behnke, verheiratet mit
Alma Behnke geborenen Nickel,
deutscher Staatsangehörigkeit,
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen,
ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt
- 5 II 23/52 -
vom 26. Juni 1952
für tot erklärt worden.
Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949
festgestellt.
Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906
in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953
Der Standesbeamte
In Vertretung
???
------------------------------------------------------------------------------------------
Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930
in Dolken/Westpreußen Date of entry in original source: 30 January 1953 Text: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen Quality of Data: 3
Publication: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt
Gustav Emil Behnke, verheiratet mit
Alma Behnke geborenen Nickel,
deutscher Staatsangehörigkeit,
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen,
ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt
- 5 II 23/52 -
vom 26. Juni 1952
für tot erklärt worden.
Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949
festgestellt.
Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906
in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953
Der Standesbeamte
In Vertretung
???
------------------------------------------------------------------------------------------
Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930
in Dolken/Westpreußen Date of entry in original source: 30 January 1953 Text: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen Quality of Data: 3
Publication: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt
Gustav Emil Behnke, verheiratet mit
Alma Behnke geborenen Nickel,
deutscher Staatsangehörigkeit,
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen,
ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt
- 5 II 23/52 -
vom 26. Juni 1952
für tot erklärt worden.
Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949
festgestellt.
Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906
in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953
Der Standesbeamte
In Vertretung
???
------------------------------------------------------------------------------------------
Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930
in Dolken/Westpreußen Date of entry in original source: 30 January 1953 Text: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen Quality of Data: 3
Publication: Beschluß
Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen
Gustav Emil Behnke
hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen:
1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke
geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr.
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen
wird für tot erklärt.
2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt.
3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei.
Tatbestand und Entscheidungsgründe.
Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14
hat als Ehefrau
die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags
glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939
- RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden.
Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden.
Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I.
S. 66 - ).
Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung.
Arnstadt, den 26. Juni 1952
Frau
Alma Behnke geb. Nickel,
Arnstadt
Amtsgericht.
gez. Reichardt.
Ausgefertigt:
Arnstadt, den 27. Juni 1952.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
(Müller) Date of entry in original source: 26 June 1952 Text: Beschluß
Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen Gustav Emil Behnke hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen: 1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr. zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen wird für tot erklärt. 2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt. 3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei.
Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14 hat als Ehefrau die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 - RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden. Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I. S. 66 - ). Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung.
Arnstadt, den 26. Juni 1952
Frau Alma Behnke geb. Nickel, Arnstadt
Amtsgericht. gez. Reichardt. Ausgefertigt: Arnstadt, den 27. Juni 1952. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (Müller) Quality of Data: 3
Publication: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt
Gustav Emil Behnke, verheiratet mit
Alma Behnke geborenen Nickel,
deutscher Staatsangehörigkeit,
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen,
ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt
- 5 II 23/52 -
vom 26. Juni 1952
für tot erklärt worden.
Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949
festgestellt.
Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906
in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953
Der Standesbeamte
In Vertretung
???
------------------------------------------------------------------------------------------
Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930
in Dolken/Westpreußen Date of entry in original source: 30 January 1953 Text: Der ehemalige Wehrmachtangehörige, Landwirt Gustav Emil Behnke, verheiratet mit Alma Behnke geborenen Nickel, deutscher Staatsangehörigkeit, zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen, ist durch Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt - 5 II 23/52 - vom 26. Juni 1952 für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Juli 1949 festgestellt. Der für tot Erklärte ist am 19. Dezember 1906 in Niederausmaß/Westpreußen geboren.
Berlin, den 30. Januar 1953 Der Standesbeamte In Vertretung ??? ------------------------------------------------------------------------------------------ Eheschließung des für tot Erklärten am 8. Juli 1930 in Dolken/Westpreußen Quality of Data: 3
Publication: Beschluß
Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen
Gustav Emil Behnke
hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen:
1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke
geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr.
zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen
wird für tot erklärt.
2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt.
3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei.
Tatbestand und Entscheidungsgründe.
Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14
hat als Ehefrau
die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags
glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939
- RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden.
Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden.
Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I.
S. 66 - ).
Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung.
Arnstadt, den 26. Juni 1952
Frau
Alma Behnke geb. Nickel,
Arnstadt
Amtsgericht.
gez. Reichardt.
Ausgefertigt:
Arnstadt, den 27. Juni 1952.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
(Müller) Date of entry in original source: 26 June 1952 Text: Beschluß
Im Verfahren zum Zweck der Todeserklärung des verschollenen Gustav Emil Behnke hat das Amtsgericht in Arnstadt beschlossen: 1. Der verschollene Kriegsteilnehmer, Landwirt Gustav Emil Behnke geboren am 19.12.1906 in Niederausmaß/Westpr. zuletzt wohnhaft in Kölln, Kreis Kulm/Westpreußen wird für tot erklärt. 2. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1949 festgestellt. 3. Dieser Beschluss ergeht gebühren und auslagenfrei.
Tatbestand und Entscheidungsgründe. Die Frau Alma Behnke geb. Nickel, wohnhaft in Arnstadt, Zimmerstrasse 14 hat als Ehefrau die Todeserklärung des in der Beschlußformel genannten Verschollenen beantragt und zur Begründung des Antrags glaubhaft gemacht, daß der verschollene Kriegsteilnehmer im Sinne des §4 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 - RGBI. I. S. 1186 - §§ 1,2 der Verordnung vom 22. Februar 1949 - ZVOBI. S. 124 - gewesen und seit dem 19. Aug. 1944 verschollen ist. Der Antrag ist zulässig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Arnstadt ist gegeben. Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind nach den angestellten Ermittlungen für glaubhaft erachtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist nach §22 des Gesetzes vom 4. Juli 1939 gehört worden. Ein Aufgebot ist nicht erlassen worden (s. §1 der Verordnung vom 20. Januar 1943 - RGBI. I. S. 66 - ). Der Kostenerlaß ist angeordnet durch die Landesjustizverwaltung.
Arnstadt, den 26. Juni 1952
Frau Alma Behnke geb. Nickel, Arnstadt
Amtsgericht. gez. Reichardt. Ausgefertigt: Arnstadt, den 27. Juni 1952. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. (Müller) Quality of Data: 3